Demokratie nach Vorschrift? – AfD Aachen legt Einspruch beim Bundeswahlausschuss ein

Der AfD-Kreisverband Aachen hat Einspruch beim Bundeswahlausschuss in Berlin gegen die skurril begründete Ablehnung seiner Kreiswahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 eingelegt. Der Vorwurf? Wir haben es gewagt, Kandidaten demokratisch – aber nicht nach der juristischen Origami-Falttechnik der Behörden – zu wählen.

Was war passiert? In einer gemeinsamen Mitgliederversammlung wählten die Mitglieder der AfD aus den Wahlkreisen Aachen I und Aachen II ihre Direktkandidaten. Klar, transparent, demokratisch – denkt man.

Doch laut Kreis- und Landeswahlausschüssen hätte jeder Wahlkreis gefälligst allein und unter sich abstimmen müssen. Das Ganze wurde abgelehnt, weil zu viele Menschen mitgewählt haben. Wahlrecht paradox: Wer mehr Beteiligung wagt, wird zurückgepfiffen.

Die Behörden verweisen auf eine kleinteilige Auslegung des § 21 BWG. Unsere Erwiderung: Willkommen in der Städteregion Aachen – einer politischen Realität, die offenbar noch nicht im Gesetz angekommen ist. Dass diese Struktur seit 2009 besteht, interessiert anscheinend niemanden, solange man sich im Paragraphendschungel gut einrichten kann. Zumal das „Aachen Gesetz“ auf, dass sich hier die „Experten“ der Wahlausschüsse beziehen – ein Landesgesetz ist.

Der Einspruch beim Bundeswahlausschuss soll diesen Formalitätsfetisch beenden.

„Es ist ein Unding, dass eine demokratisch durchgeführte Wahl nicht zählt, weil sie nicht ins bürokratische Raster passt. „So wird Demokratie zur Dressurveranstaltung“, kommentiert der Kreisverband. „Wer glaubt, so den politischen Wettbewerb zu steuern, spielt nicht nur mit dem Vertrauen in das Wahlrecht, sondern auch mit dem Wählerwillen.“

Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist – sofern die eingegangenen Einsprüche rechtzeitig sortiert sind – für den Herbst 2025 terminiert. Wir freuen uns auf die Klärung der Frage: Zählt der Wählerwille – oder nur die richtige Sitzordnung bei der Versammlung?