Pressemitteilung des AfD-Stadtverbands Eschweiler zur EWV Grundversorgung vom 2. September 2022

Die Energiekosten steigen wie bekannt zurzeit ins Unermessliche. Das erleben wir alle täglich: beim Tanken, auf der Gasrechnung, der Stromrechnung, aber auch bei so ziemlich jedem Einkauf.

Viele Bürger Eschweilers, die mit Weitsicht lang- oder längerfristige Verträge abgeschlossen haben, bekommen offenbar dieser Tage obendrein für bestehende Verträge mit weiterer Laufzeit ein Kündigungsschreiben der EWV.

In diesem heißt es, nachdem entgegen der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt wird, ganz unverfroren: „Ihre Versorgung ist weiterhin sichergestellt. Sie werden automatisch und ohne Unterbrechung von Ihrem regionalen Grundversorger […] mit Erdgas versorgt“. Dass die EWV in allen Fällen im Bereich Eschweiler, Stolberg und Aldenhoven und darüber hinaus der Grundversorger ist, setzt dem Ganzen die Krone auf. In der Wurfpresse kann man sich dann über die haarsträubenden neuen Tarife informieren.

Die AfD Eschweiler ist der Meinung, dass hier seitens der involvierten Kommunen eingeschritten werden muss. Die Kündigung bestehender Verträge ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Unsere Gründe sind:
1. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte erst vor Tagen einem Energie-Unternehmen per einstweiliger Verfügung bereits angekündigte Preiserhöhungen. Die Energieversorger bleiben laut Gerichtsbeschluss somit an ihre Preisgarantien gebunden.
 2. Die EWV hat in den letzten 10 Jahren im Schnitt über 15 Millionen Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet. Die drastischen Preiserhöhungen durch vom Bürger/Konsumenten unverschuldete Gründe sind mit Blick darauf ohnehin schon schwer zu befürworten; die Kündigung bestehender Verträge mit Preisgarantie aber muss entschieden abgelehnt werden.
3. Gesellschafter der EWV sind u. a. die Stadt Eschweiler (13,19 %), die Stadt Stolberg (14,28 %) sowie die Städteregion Aachen (9,25 %). Während man den privatwirtschaftlichen Gesellschaftern ein Interesse ausschließlich an der Gewinnmehrung der Beteiligung unterstellen darf, muss das Interesse der beteiligten Kommunen in erster Linie ihren Bürgern gelten – ausnahmslos!
Wir erwarten, dass die Kommunen ihre Beteiligung nutzen, um in gemeinsamem Interesse auf die Geschäftsführung einzuwirken und die Versorgung der Bürger sicherzustellen. Zumal die jeweiligen Bürgermeister selbst im Aufsichtsrat der EWV sitzen.
Dazu hat der Stadtverband AfD Eschweiler die außerordentliche Einberufung des Haupt- und Finanzausschusses zur Klärung der Sachlage und zur Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen beantragt. Insbesondere soll belastbar eruiert werden, welche Verluste bei der EWV zu erwarten sind und wie durch kommunale Unterstützung die vielfach nicht mehr tragbare Belastung der Bürger vermieden werden kann.
Herzlichst, Ihre AfD Eschweiler